Ik zou zeggen kijk even hier:
webpagina motorjuristerij in Oostenrijk
Een pagina vol (juridische) wetenswaardigheiden voor het motorrijden in Oostenrijk, ook met zijspan en aanhanger.
Wat citaatjes:
Anhänger
Mit Krafträdern dürfen nur zugelassene, leichte (höchstzulässiges Gesamtgewicht bis 750 kg) Einachsanhänger (ein- oder mehrspurig) gezogen werden, die nicht breiter sind als das Zugfahrzeug.
Auf Autobahnen gilt für Motorräder (Motorräder mit Beiwagen) mit Anhänger als höchste zulässige Fahrgeschwindigkeit 100 km/h.
Motorräder mit Beiwagen müssen mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:
1 oder 2 Scheinwerfer für Fernlicht
1 oder 2 Scheinwerfer für Abblendlicht
2 Fahrtrichtungsanzeiger auf jeder Seite
2 oder 3 Bremsleuchten, wobei am Beiwagen nur eine einzige angebracht sein darf
2 oder 3 Begrenzungsleuchten, wobei am Beiwagen nur eine einzige angebracht sein darf
2 oder 3 Schlussleuchten, wobei am Beiwagen nur eine einzige angebracht sein darf
1 Kennzeichenleuchte
1 nicht dreieckiger Rückstrahler hinten