Hier info van een Duitser die zichzelf "Schlau" heeft gemaakt.
*******************************************************************************
Besuch Nordschleife / Ideallinie
Versicherungsschutz
Dies wurde nun schon öfters im Forum diskutiert und die Frage kommt eigentlich immer wieder auf. Die meisten Versicherungen halten es so:
Also generell, ich habe mich da bei meiner Versicherung (Allianz) mal schlau gemacht:
Die Haftpflicht gilt immer, also betreffs des Falles das du jemandem das Auto oder dessen eignes Fell demolierst oder die Leitplanken welche auch nicht gerade günstig sind. Die Deckung diesbezüglich ist also gesichert (wäre ja ein ding wenn nicht!!) Also bist du auch 'versichert' wenn dir jemand das Auto demoliert.
So, nun aber zu dem 'Problem' Vollkasko. Also generell ist es so, das die Allianz Rennveranstaltungen, welche zu Erzielung einer Bestzeit etc. bzw. dem Rahmen eine Rennveranstaltung entsprechen ausschließt.
Würdest du also an einem Rennen teilnehmen und bretterst das Teil in die Bande, sagt die Versicherung > ätsch gibt keine Kohle !
So nun aber zu den Fahrten, an denen du drüber fahren kannst, sprich die Touristenfahrten. Fakt ist, das das ganze eine einspurige Einbahnstraße ist. Fakt ist auch, das auf der Strecke Geschwindigkeitsbeschränkungen stehen. (50, 70 100 usw.) Döttinger Höhe ist meines Wissens nach 130 erlaubt, was mich ein wenig wundert, aber nungut. Generell gilt die StVo, Also ist auch z.B. rechts überholen verboten. Den Haftungsausschluss betrifft nur die Gmbh, die nicht für irgendwas haftbar gemacht werden will (ausnahmen bestätigen die Regel > siehe Reifenschaden 'ET' der bezahlt wurde). Also generell gilt die Vollkasko Versicherung. Aber, der entscheidende Punkt ist, das du dich halt auch an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten musst. Fliegst du z.B. am Schwedenkreuz bei 220 aus der Kurve und demolierst dabei dein Auto und Leitplanke usw. wird die Versicherung bzw. die Polizei ohne weiters feststellen können das du einfach viel zu schnell gewesen bist. Also grob Fahrlässig gehandelt hast, und somit den Versicherungsschutz verweigern. Gilt z.B. auch wenn du in FFM bei Rot übr die Ampel bollerst oder während du mit dem Handy telefonierst wenn ein Unfall passiert (Am Rande: läßt sich per Telefonrechnung nachweisen). Allerdings ist die Frage ob sie das immer feststellen können (am ring), zumal es ja einige Kurven gibt, in denen so wie ich das sehe 100 erlaubt ist, man aber bei weitem nicht mit der Geschwindigkeit durchfahren kann.
Also insofern besteht da ein gewisses 'Restrisiko' da die wenigsten sich ja auch an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Wenn man es genau nehmen wollte, dann könnte die Polizei sogar auf der Strecke blitzen (wird mit Sicherheit aber nie passieren) !
Vollkasko gilt übrigens auch für Fahrsicherheitstrainings und Fahrertrainings, die sind nicht ausgeschlossen.
Mag sein, das es auch Versicherungen gibt, die die Nordschleife aus dem Grund ganz einfach in ihrem Vertrag ausschließen, aber das läßt sich durch einen kleinen Telefonanruf bei der eigenen Versicherung herausfinden...!
*******************************************************************************
Omwille van zijn laatste punt zou ik zelf dan ook mijn maatschappij altijd een belletje geven alvorens er te gaan rijden.